Info: Arbeitslos melden - wann ?
Forumsregeln
Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
Info: Arbeitslos melden - wann ?
Hallo zusammen,
diejenigen unter euch, die ihren Arbeitsplatz kündigen müssen, um auf Weltreise gehen zu können, sollten folgendes beachten:
seit dem 01.02.06 muß man sich spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit arbeitslos melden (und frühestens 3 Monate früher).
Sofern der Arbeitnehmer erst innerhalb der letzten drei Monate seines Beschäftigungsverhältnisses Kenntnis von dessen Beendigung erhält, ist er verpflichtet, sich innerhalb der nächsten drei Tage arbeitsuchend zu melden.
Bei verspäteter Meldung beim Arbeitsamt fallen Minderungen des Arbeitslosengeldes an, siehe hier
Grüße
Meike
[Edit MArtin: aktualisiert und ergänzt auf Stand seit 1.2.06]
diejenigen unter euch, die ihren Arbeitsplatz kündigen müssen, um auf Weltreise gehen zu können, sollten folgendes beachten:
seit dem 01.02.06 muß man sich spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit arbeitslos melden (und frühestens 3 Monate früher).
Sofern der Arbeitnehmer erst innerhalb der letzten drei Monate seines Beschäftigungsverhältnisses Kenntnis von dessen Beendigung erhält, ist er verpflichtet, sich innerhalb der nächsten drei Tage arbeitsuchend zu melden.
Bei verspäteter Meldung beim Arbeitsamt fallen Minderungen des Arbeitslosengeldes an, siehe hier
Grüße
Meike
[Edit MArtin: aktualisiert und ergänzt auf Stand seit 1.2.06]
Tipp: Arbeitslos melden / Arbeitslosengeld
Wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, kriegst Du auch kein Alg. Hab mich deswegen auch nicht arbeitslos gemeldet. Ganz einfach. Das ist schon länger so.
Let`s roll and see. Natürlich mit Beinkraft.
Arbeitslos melden vor Weltreise?
Hallo pushbike,
klar, dass ich kein Arbeitslosengeld bekomme, wenn ich auf Reisen bin und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Aber wenn ich von meiner Langzeitreise wieder komme, möchte ich Arbeitslosengeld bekommen.
Dafür muss ich vor der Reise mindestens einen Tag lang Arbeitslosengeld bezogen haben, dann kann ich mich zur Reise vom Arbeitsamt abmelden, um meine ALG-Ansprüche fest zu schreiben.
Liebe Grüße
klar, dass ich kein Arbeitslosengeld bekomme, wenn ich auf Reisen bin und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Aber wenn ich von meiner Langzeitreise wieder komme, möchte ich Arbeitslosengeld bekommen.
Dafür muss ich vor der Reise mindestens einen Tag lang Arbeitslosengeld bezogen haben, dann kann ich mich zur Reise vom Arbeitsamt abmelden, um meine ALG-Ansprüche fest zu schreiben.
Liebe Grüße
Re: !Info: Arbeitslos melden / Arbeitslosengeld
hallo,
du mußt dich fristgerecht beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.
Das wird relevant, wenn du wieder da bist und dann geld möchtest vom arbeitsamt.
bist du länger als 3 monate weg, ist dann deine sperrfrist von 12 wochen wegen eigenkündigung abgelaufen.
sozialbeiträge werden vom arbeitsamt während deiner ABWESENHEIT NICHT geleistet!
es sei denn, du bist nur ein paar tage im urlaub und stehst sonst für arbeit zur verfügung.
aber du kommst, wenn du wieder da bist, in alle versorgung durch das arbeitsamt automatisch wieder rein.
das heißt, wenn du bis februar 06 losziehst in die weite welt. dann hast du 4 jahre zeit, wenn du vorher mindestens 1 tag beim aa gemeldet warst, um dann den vorgang sozusagen wieder aufzunehmen.
ab februar 06 ändern sich die gesetze und du hast 2 jahre zeit, den antrag auf alg zu stellen, wenn du "in den letzten 2 jahren mindestens 1 jahr versicherungsnehmer warst".
puh - hoffe, du kannst noch folgen. aber ich habs vor kurzem mit denen am rande eines nerverzusammenbruchs verhackstückt...
liebe grüße andrea
du mußt dich fristgerecht beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.
Das wird relevant, wenn du wieder da bist und dann geld möchtest vom arbeitsamt.
bist du länger als 3 monate weg, ist dann deine sperrfrist von 12 wochen wegen eigenkündigung abgelaufen.
sozialbeiträge werden vom arbeitsamt während deiner ABWESENHEIT NICHT geleistet!
es sei denn, du bist nur ein paar tage im urlaub und stehst sonst für arbeit zur verfügung.
aber du kommst, wenn du wieder da bist, in alle versorgung durch das arbeitsamt automatisch wieder rein.
das heißt, wenn du bis februar 06 losziehst in die weite welt. dann hast du 4 jahre zeit, wenn du vorher mindestens 1 tag beim aa gemeldet warst, um dann den vorgang sozusagen wieder aufzunehmen.
ab februar 06 ändern sich die gesetze und du hast 2 jahre zeit, den antrag auf alg zu stellen, wenn du "in den letzten 2 jahren mindestens 1 jahr versicherungsnehmer warst".
puh - hoffe, du kannst noch folgen. aber ich habs vor kurzem mit denen am rande eines nerverzusammenbruchs verhackstückt...
liebe grüße andrea
Info: Arbeitslos melden - wann ?
Hallo
Habe gerade auf der Website der Bundesagentur für Arbeit in einer Meldung von 4/06 folgendes gelesen:
Link zum Sozialgesetzbuch – Drittes Buch (sehr mühsam).
Aktuelle Bestimmungen können immer über www.arbeitsagentur.de gesucht werden (ziemlich mühsam).
Zwei sehr gute Links zur Vertiefung des Themas "Langzeitreisen und Arbeitsamt" sind die WRF-Suche und Wikipedia Arbeitslosengeld.
Liebe Grüße
Habe gerade auf der Website der Bundesagentur für Arbeit in einer Meldung von 4/06 folgendes gelesen:
An den von Andrea58 genannten Anspruchszeiten hat sich seit Feb. 06 nichts geändert.Meldepflichten: Arbeitsuchend melden – Arbeitslos melden
Nach dem Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – werden 2 Möglichkeiten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden:
Die „Arbeitsuchendmeldung" ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit Ihnen behilflich sein kann bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht spätestens 3 Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Nähere Informationen finden Sie im „Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuche".
Natürlich können Sie sich auch jederzeit arbeitsuchend melden...
Die "Arbeitslosmeldung" dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche und der Suche nach einer neuen Stelle. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
Link zum Sozialgesetzbuch – Drittes Buch (sehr mühsam).
Aktuelle Bestimmungen können immer über www.arbeitsagentur.de gesucht werden (ziemlich mühsam).
Zwei sehr gute Links zur Vertiefung des Themas "Langzeitreisen und Arbeitsamt" sind die WRF-Suche und Wikipedia Arbeitslosengeld.
Liebe Grüße
MArtin
Mein Vorstellungsthread
www.weltreisend.de
WRF-Weltreise-Workshops:
Langzeitreise- / Weltreise-Vorbereitung - Einreise & Visa - Geld & Reise - Weltreise-Kamera & Datenträger - Auslandsrecherchen - Unterkunftssuche unterwegs - Das richtige Reise-Moskitonetz - Weltreise-Ausrüstung - Musik unterwegs - Sicherheit auf Individualreise - Telekommunikation - Stromversorgung - Trinkwasser auf Weltreise - Online-Banking - Hand gegen Koje-Kreuzfahrten...
Weltreise-Links für jede Lage
Mein Vorstellungsthread
www.weltreisend.de
WRF-Weltreise-Workshops:
Langzeitreise- / Weltreise-Vorbereitung - Einreise & Visa - Geld & Reise - Weltreise-Kamera & Datenträger - Auslandsrecherchen - Unterkunftssuche unterwegs - Das richtige Reise-Moskitonetz - Weltreise-Ausrüstung - Musik unterwegs - Sicherheit auf Individualreise - Telekommunikation - Stromversorgung - Trinkwasser auf Weltreise - Online-Banking - Hand gegen Koje-Kreuzfahrten...
Weltreise-Links für jede Lage
- Astrid
- Globaler Moderator
- Beiträge: 5695
- Registriert: 04 Dez 02 23:25
- Wohnort: weltreisend seit 2000
Info: Arbeitslos melden - wann ?
Hallo
Der von Meike im Erstbeitrag angeführte §140 SGB III (Minderung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung beim Arbeitsamt) ist weggefallen und daher gebrochen.
Wer sich - wie im vorangehenden Beitrag ausgeführt - nicht rechtzeitig oder nicht wirksam gemäß §38 Abs.1 arbeitsuchend meldet, wird mit einer Sperrzeit belegt. Innerhalb der Sperrzeit besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Siehe -> §144 Abs.1 Pkt.7 SGB III.
Die Agentur für Arbeit gibt für Fälle von verspäteter Meldung beim Arbeitsamt eine Dauer der Sperrzeit von einer Woche an. Quelle: Agentur für Arbeit
Update zum Stand 03/2010
Liebe Grüße
Astrid
Der von Meike im Erstbeitrag angeführte §140 SGB III (Minderung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung beim Arbeitsamt) ist weggefallen und daher gebrochen.
Wer sich - wie im vorangehenden Beitrag ausgeführt - nicht rechtzeitig oder nicht wirksam gemäß §38 Abs.1 arbeitsuchend meldet, wird mit einer Sperrzeit belegt. Innerhalb der Sperrzeit besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Siehe -> §144 Abs.1 Pkt.7 SGB III.
Die Agentur für Arbeit gibt für Fälle von verspäteter Meldung beim Arbeitsamt eine Dauer der Sperrzeit von einer Woche an. Quelle: Agentur für Arbeit
Update zum Stand 03/2010
Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
Meldepflichten: Arbeitsuchend melden – Arbeitslos melden
Hi,
wichtig auch für Travelworker: auch wenn Ihr kündigt und nach Jobende sofort ins Ausland geht zum Work&Travel, vorher! noch beim Arbeitsamt "Arbeitssuchend" und "Arbeitslos" melden, sind 2 Vorgänge (Bürokratie halt) die wichtig sind!
Sonst kommt bei der Rückkehr das böse Erwachen.
Beste Grüße
wichtig auch für Travelworker: auch wenn Ihr kündigt und nach Jobende sofort ins Ausland geht zum Work&Travel, vorher! noch beim Arbeitsamt "Arbeitssuchend" und "Arbeitslos" melden, sind 2 Vorgänge (Bürokratie halt) die wichtig sind!
Sonst kommt bei der Rückkehr das böse Erwachen.
Beste Grüße
Betriebsbedingte Kündigung - sofort arbeitslos melden?
Habe letzten Freitag eine betriebsbedingte Kündigung erhalten.
Muss ich mich trotzdem sofort beim Arbeitsamt melden, wenn ich in den nächsten Wochen ohnehin 2 Jahre nach OZ und Co. vereisen möchte und nichts mit dem Arbeitsamt zu tun haben will?
Oder reicht der 1. Vorstellungstermin beim Arbeitsamt bei Wiederankunft im Juli 2018, ohne dass ich eine 3-monatige Sperrfrist riskiere?
Und ich erhalte die kompletten 12 Monate Arbeitslosengeld im Juli 2018 im Fall der Fälle, weil ich die 24 Monate am Stück in Deutschland gearbeitet habe, oder sind diese bereits abgelaufen und mir bleibt nur Hartz 4?
Muss ich mich trotzdem sofort beim Arbeitsamt melden, wenn ich in den nächsten Wochen ohnehin 2 Jahre nach OZ und Co. vereisen möchte und nichts mit dem Arbeitsamt zu tun haben will?
Oder reicht der 1. Vorstellungstermin beim Arbeitsamt bei Wiederankunft im Juli 2018, ohne dass ich eine 3-monatige Sperrfrist riskiere?
Und ich erhalte die kompletten 12 Monate Arbeitslosengeld im Juli 2018 im Fall der Fälle, weil ich die 24 Monate am Stück in Deutschland gearbeitet habe, oder sind diese bereits abgelaufen und mir bleibt nur Hartz 4?
- Monkeyinme
- WRF-Spezialist
- Beiträge: 350
- Registriert: 08 Dez 10 17:13
- Wohnort: :-o
Betriebsbedingte Kündigung > Wirklich sofort zum Arbeitsa
Moin,
erstmal finde ich es schade, das du gekündigt wurdest.
Du beruhigst dich erst mal. Panik ist fehl am Platze, du hast es mit einer Behörde zu tun.
Du meldest die arbeitssuchend, das macht etwas Mühe, kostet aber eigentlich nix.
Solltest du bei Eintritt der Arbeitslosigkeit noch in D sein, meldest du dich arbeitslos, für genau einen Tag. Am nächsten Tag meldest du dich wieder ab. Damit hast du deinen Restanspruch (12M-1Tag) für die nächsten 4 Jahre gesichert.
Das geht auch, ohne das du dich persönlich 1 Tag arbeitslos meldest. Es ging zumindest vor ein paar Jahren bei mir. Mir hat damals eine sehr nette Sachbearbeiterin meine Rechten und Pflichten erklärt. Ich habe einfach offen gesagt, was ich vorhabe, und gefragt wie es am Besten geht.
Das wäre auch mein Tipp an dich, frage einfach. Mit Glück erwischst du jemand, der dir weiterhilft. Im schlimmsten Falle erwischst du jemand, der kein Bock hat oder keine Ahnung. Eine Sperre riskierst du nur, wenn du dich nicht arbeitslos oder arbeitssuchend meldest.
Ciao
Monkey
erstmal finde ich es schade, das du gekündigt wurdest.
Du beruhigst dich erst mal. Panik ist fehl am Platze, du hast es mit einer Behörde zu tun.
Du meldest die arbeitssuchend, das macht etwas Mühe, kostet aber eigentlich nix.
Solltest du bei Eintritt der Arbeitslosigkeit noch in D sein, meldest du dich arbeitslos, für genau einen Tag. Am nächsten Tag meldest du dich wieder ab. Damit hast du deinen Restanspruch (12M-1Tag) für die nächsten 4 Jahre gesichert.
Das geht auch, ohne das du dich persönlich 1 Tag arbeitslos meldest. Es ging zumindest vor ein paar Jahren bei mir. Mir hat damals eine sehr nette Sachbearbeiterin meine Rechten und Pflichten erklärt. Ich habe einfach offen gesagt, was ich vorhabe, und gefragt wie es am Besten geht.
Das wäre auch mein Tipp an dich, frage einfach. Mit Glück erwischst du jemand, der dir weiterhilft. Im schlimmsten Falle erwischst du jemand, der kein Bock hat oder keine Ahnung. Eine Sperre riskierst du nur, wenn du dich nicht arbeitslos oder arbeitssuchend meldest.
Ciao
Monkey
Wir essen jetzt Opa.
Interpunktion rettet Leben!
Interpunktion rettet Leben!
-
- Ähnliche Themen -> Suchen & dort Nachfragen wenn passend
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag
-
- 0 Antworten
- 4941 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von sumselkawumsel
-
- 2 Antworten
- 6971 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Astrid
-
- 0 Antworten
- 3603 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von rad_karl
-
- 1 Antworten
- 8219 Zugriffe
-
Letzter Beitrag von Caveman