Leider hat mich heute ne schlechte Mail erreicht, mit der Nachricht, dass die Plätze für den "Freiwilligendienst" den ich in Thailand machen wollte leider alle vergeben sind und ich somit nicht wie geplant die Voraussetzungen für ein NON Immigrant visum O oder ED mit multiple entry erfülle.
Meine SOA Pläne will ich aber desshalb trotzdem nicht knicken - und SOA nun eben "nur" als Tourist besuchen.
Deshalb nun meine Frage wie das aktuell mit den Visaruns in Thailand aussieht.
Gibt es da Tendenzen, dass die Bestimmungen um die visaruns (kurzfristige Ausreise in ein anderes Land, um erneut eine Aufenthaltgenehmigung in Thailand zu erhalten) verschärft werden?
Irgendwo hier im Forum meinte mal jemand das es sein kann das einem irgendwann die Einreise verweigert wird, wenn mans mit den visa runs etwas zu bunt treibt, aber was heißt zu bunt treiben.
Wären 5 Thailand- Einreisen innerhalb eines halben Jahres schon zuviel?
Gibts hier Langzeitthailandurlauber?
Oder mach ich mir da jetzt unnötg Gedanken?
Bzgl. kurzem Auslandsaufenthalt und Rückkehr für erneutes Visum "visaRuns":
Machen die Grenzleute da nen unterschied ob jetzt eben einer mal hinter der grenze ein Bier trinkt und dann wieder einreist, oder ob jemand wirklich 3 Wochen außer Thailandes war?
Schon mal vielen Dank
Gruß Brainticket
Update Stand II/2013 und Anm. MArtin:
2006 und 2008 wurden die thailändischen Einreisebestimmungen verschärft, teilw. wieder entschäft auf die heute gültige Version (vgl. Thailand - neue Einreisebestimmungen ab 06, 08...)
Wichtigste Änderung für dieses Thema:
Bei Überlandeinreisen nach Thailand wird nur noch eine Thailand-Aufenthaltsgenehmigung für 15 Tage gewährt, zusätzlich wird die Einreise über Land auf viermal hintereinander beschränkt.
Unverändert erhalten deutsche Staatsbürger, die im Besitz eines Rück- / Weiterreisetickets innert 30 Tagen sind bei Flugeinreise nach Thailand eine Aufenthaltserlaubnis über 30 Tage, die fälschlicherweise aber verständlich häufig als "Visum On Arrival (VOA) bezeichnet wird.
Die neuesten thailändischen Visabestimmungen für Deutsche stehen nach wie vor am verbindlichsten hier beim www.auswaertiges-amt.de und beim thailändischen Konsulat Berlin http://www.thaiembassy.de/de/menu-consu ... for-a-visa .
Den Rest aller Visumsfragen sollteAuswärtiges Amt Stand II/2013 hat geschrieben:Visum Thailand
Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein vor der Einreise zu beantragendes Visum erforderlich. Dies bezieht sich nur auf Einreisen auf dem Luftweg.
Bei Einreise auf dem Landweg wird in der Regel nur ein Aufenthalt von 15 Tagen gestattet. Einreisen auf dem Luftweg sind in beliebiger Anzahl wiederholt möglich. Der Botschaft vorliegenden Informationen zufolge sollen Einreisen auf dem Landweg allerdings nur noch viermal nacheinander möglich sein.
Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, benötigen vor der Einreise ein von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum.
Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein non immigrant visa berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen- und non immigrant visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert.
-> "Grundwissen Einreise & Visa und
Visum für Thailand,
spätestens aber eine Umfeld-Suche im WRF schnell klären, siehe themenverwandt auch
-> Thailand : Visa on arrival & Visa run?.
Die Beiträge dieses Strangs werden vom WRF-Team bzgl. Aktualität geprüft / editiert. Spätestens jedesmal, wenn er wieder durch einen neuen Beitrag "angeschubst" wird.
Deshalb bitte vor Nachfragen: Lesen!
LG